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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Seminarteilnehmern und dem Institut für Angewandte Kommunikation (kurz AK genannt).

II. Anmeldungen

Für alle Seminare ist eine Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt. Die TeilnehmerInnen können sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail anmelden.

Für die Seminare ist bereits die Anmeldung verbindlich. AK benachrichtigt die Teilnehmer, wenn der Kurs belegt ist oder ausfällt. Die Teilnehmer erhalten entweder eine Absage oder eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum bei AK berücksichtigt.

III. Teilnahmegebühren

Für die Teilnahme an den Seminaren werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren sind dem Seminarprogramm bzw. den jeweiligen Ankündigungen der einzelnen Seminare zu entnehmen.

Die Gebühren für Seminare müssen bis spätestens 14 Tage vor dem Seminarbeginn bei AK eingegangen sein. Bei einer Anmeldung, die weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, sind die Gebühren sofort fällig und zahlbar.

Bei verspäteter Zahlung behält sich AK das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

IV. Durchführung

Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine notwendige Mindestteilnehmerzahl gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden sofort erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

AK behält sich das Recht vor, auch kurzfristig einen Referentenwechsel, Raumänderungen sowie Änderungen des Veranstaltungsortes/-hotels vorzunehmen. Die eingegangene Verpflichtung zur Teilnahme bleibt bestehen.

Teilnehmer, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Veranstaltungsdisziplin verstoßen oder durch ihr Verhalten den Erfolg der Veranstaltung gefährden, können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Verringerung der Gebühren besteht nicht.

V. Rücktritt

Bei den Seminaren berechnet AK im Falle des Rücktritts bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine pauschale Aufwandsentschädigung von 20,- Euro. Bei einem späteren Rücktritt sind die Teilnehmer zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.

Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei AK. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, steht es im Ermessen von AK, die Teilnehmer von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Gebühr zu befreien, wenn eine Ersatzperson gestellt wird oder AK Teilnehmer von der Warteliste gewinnen kann.

Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer Reduzierung der Gebühren.

VI. Haftung

AK haftet nicht für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, es sei denn, dass der Schaden von AK vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit des/der Referenten und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die AK nicht zu vertreten hat, befreien AK für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist AK nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.

VII. Datenspeicherung

Die Teilnehmer willigen in die geschäftsnotwendige Verarbeitung ihrer Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz.

VIII. Urheberrecht

Die Konzepte und Inhalte der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für die in den Veranstaltungen verwendeten Arbeitsunterlagen sowie für die Software. Das Kopieren und die Weiterleitung an Dritte sind nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberberechtigten zulässig.

IX. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch die Abweichung von dieser Bedingung bedarf der Schriftform.

X. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganze oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.